Öffentliche Auslegung Gemäß §2 Abs. 1 BauGB

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses:

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.02.2024 werden der überarbeitete und gebilligte Planentwurf der Einbeziehungssatzungen, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 09.01.2024, in der Zeit

vom 18.03.2024 bis 15.04.2024

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.

Ort der Auslegung:     Gemeinde Motten, Rathaus, Fuldaer Straße 11, 97786 Motten

                                    Zimmer Nr. E.3

                                    Während der allgemeinen Dienststunden:

                                    Montag, Dienstag, Freitag     8 Uhr – 12 Uhr

                                    Mittwoch                                14 Uhr – 18 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Motten deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachung EBS FLSt 500 Bekanntmachung EBS FLSt 500, 832 KB
Bekanntmachung EBS FLSt 603 Bekanntmachung EBS FLSt 603, 581 KB
Datenschutz-informationspflichten Datenschutz-informationspflichten, 1482 KB
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