Aktuelle Informationen des Landratsamtes finden sie: www.landkreis-badkissingen.de/coronavirus
Auf der Seite www.coronavirus.bayern.de finden Sie auch alle bisher ergangenen und ggfs. zukünftig ergehenden Allgemeinverfügungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
Zudem hat das Bayerische Innenministerium auf seiner Homepage häufig gestellte Fragen zusammengefasst: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/
26.04.2021 Landkreis Bad Kissingen führt Luca-App ein. Kontaktnachverfolgung soll damit einfacher werden – wichtiges Mittel im Kampf gegen die Corona-Pandemie
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LUCA APP, 200 KB |
31.03.2021 Corona-Schnelltest-Möglichkeiten im Landkreis
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Corona-Schnelltest-Möglichkeiten im Landkreis, 355 KB |
25.02.2021 Wichtige Informationen zum Impfen
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12715.Nicht-vergessen-Ausweis-Impfbogen-und-Medikamentenplan-mitbringen.html (1), 163 KB |
16.02.2021 Aufhebung Ausgangssperre
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Bekanntmachung Aufhebung Ausgangssperre 16.02.2021, 118 KB |
09.02.2021 Appell Landrat
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PM-Corona Appell Landrat, 155 KB |
25.01.2021 Corona-Neuigkeiten aus dem Landratsamt Bad Kissingen
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Pressemitteilung LRA Bad Kissingen, 239 KB |
20.01.2021 FFP2 Masken für pflegende Angehörige
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PM-FFP2 Masken, 147 KB |
11.01.2021 11. Allgemeinverfügung zur 11. BaylfSMV
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Allgemeinverfügung (11.BayIfSMV)_LRA KG_2, 445 KB |
30.12.2020 KG/801-1000 DIE Nummer für alle Fragen rund um das Thema Corona im Landkreis Bad Kissingen
Welche Nummer muss ich wählen um einen Corona-Test zu vereinbaren? Wie erreiche ich den Bürgerservice und wie das Gesundheitsamt? Wann und wo kann ich einen Corona-Schnelltest-Termin vereinbaren? Es gibt so viele Fragen rund um die Pandemie und fast genauso viele verschiedene Telefonnummern, die man dazu aktuell wählen kann. Dabei den Überblick zu behalten fällt wirklich nicht leicht.
Deshalb hat sich der Landkreis Bad Kissingen einen ganz besonderen Service einfallen lassen: Eine Telefonnummer für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema Coronavirus im Landkreis.
Wer ab sofort die
0971 / 801 – 1000
wählt, wird von einer freundlichen Stimme empfangen, die dann durch das telefonische Servicemenü führt:
Wer einen Schnelltest-Termin vereinbaren oder absagen will, drückt dann die 2;
wer einen Corona-Test-Termin ausmachen oder absagen will, muss die 3 drücken;
wer mit dem Bürgertelefon verbunden werden will, soll die 4 drücken
und das Staatl. Gesundheitsamt erreicht man über die 5.
Dieses Menü wird voraussichtlich Mitte bis Ende Januar erweitert. Denn auch Impftermine wird man dann über die 801-1000 ausmachen können. Aktuell ist dies noch nicht möglich. Die Landkreisverwaltung informiert darüber, sobald dies möglich ist.
29.12.2020 Silvester- und Neujahresregelungen
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Silvester- und Neujahrsregelungen im Kontext der Pandemiebekämpfung, 110 KB |
11.12.2020 Bürgertelefon
Aus aktuellem Anlass weisen wir noch einmal auf unser Bürgertelefon hin. Unter der Telefonnummer 0971/71650 beantworten unsere Mitarbeiter*innen Fragen rund um das Coronavirus und die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Bitte rufen Sie nicht im Gesundheitsamt oder in unserer zentralen Vermittlung an!
Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr besetzt. Außerdem können Anfragen auch per E-Mail gestellt werden unter buergertelefon@kg.de.
Zudem können sich die Bürger*innen an die Coronavirus-Hotline der Bayerischen Staatsregierung wenden: Tel. 089/122 220 (Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 15:00 Uhr).
Immer wieder erreichen uns am Bürgertelefon Anrufe von Menschen, die vermuten, dass sie Kontaktperson der Kategorie 1 sein könnten. Wir bitten diese Personen, sich vorsichtshalber zu isolieren und auf den Anruf des Gesundheitsamts zu warten. Das kann aufgrund der hohen Arbeitsbelastung derzeit etwas länger dauern. Wir bitten um Verständnis.
09.12.2020 Allgemeinverfügung zur 10. BaylfSMV
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Allgemeinverfügung (10.BayIfSMV)_LRA KG, 449 KB |
01.12.2020 Allgemeinverfügung zur 9. BayIfSMV
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Allgemeinverfügung (9. BayInfSMV)_LRA KG, 456 KB |
01.12.2020 Nikolaus-Besuch in Corona-Zeiten: Was ist erlaubt, was nicht? Landrat Thomas Bold mahnt zur Vorsicht
Jedes Jahr am 6. Dezember zieht er von Haus zu Haus und verteilt Geschenke an alle Kinder, die brav gewesen sind: Der Besuch des Hl. Nikolaus gehört seit Jahrhunderten zu unserem Brauchtum. Wie aber sieht es mit dieser Tradition in Pandemie-Zeiten aus? Darf der rotgekleidete Mann mit dem Rauschebart überhaupt kommen? Und wenn ja, darf er seinen Begleiter, Knecht Ruprecht, mitbringen?
„Grundsätzlich ist es auch in der aktuellen Situation möglich, dass der Nikolaus den Kindern einen Besuch abstattet“, sagt Landrat Thomas Bold. „Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten.“ So sollte darauf verzichtet werden, den Nikolaus ins Haus oder in die Wohnung zu lassen. „Im Idealfall finden die Gespräche und auch die Geschenkübergabe im Freien oder an der Türschwelle statt“, so Landrat Bold. Sollte das aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, ist in den Räumen ausreichend zu lüften.
Unbedingt eingehalten werden muss die AHA-Formel: der Abstand zwischen den besuchten Personen und dem Nikolaus muss mindestens 1,5 Meter betragen, die Hygiene-Maßnahmen müssen beachtet werden, jede(r) muss eine Alltagsmaske tragen. „Das gilt auch für den Nikolaus – sein Bart ist kein Ersatz für einen Mund-Nasen-Schutz“, betont der Landrat.
Für Erleichterung dürfte bei dem ein oder anderen Kind die Tatsache sorgen, dass Knecht Ruprecht heuer wohl nicht den Nikolaus begleiten wird: „Wenn die beiden nicht aus demselben Hausstand kommen, ist das nach der 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht zulässig“, so Thomas Bold. Genau so wenig dürfen Nachbarn oder Freunde zusätzlich eingeladen werden.
Der Landrat appelliert an die Vernunft der Familien: „Vielleicht ist es auch möglich, auf den Besuch des Nikolaus‘ in diesem Jahr gänzlich zu verzichten.“ Stattdessen könne man beispielsweise Stiefel vor die Haustür stellen oder Socken in den Flur hängen, die über Nacht befüllt werden. „So kann man die Ansteckungsgefahr mindern und den Kindern trotzdem ein Lächeln ins Gesicht zaubern.“
03.11.2020 Allgemeinverfügung Landkreis Bad Kissingen
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/
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Allgemeinverfügung nach 8.BayIfSMV, 482 KB |
28.10.2020 Veranstaltungen (Halloween, Allerheiligen, Martinsumzüge)
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PM Corona_Veranstaltungen Allerheiligen, 155 KB |
27.10.2020 Bürgertelefon wieder eingerichtet
Ab Dienstag, 27.10.2020, steht den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen rund um das Coronavirus wieder das Bürgertelefon des Landkreises Bad Kissingen zur Verfügung.
Unter der Telefonnummer 0971/7165-0 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann von
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
erreichbar.
Außerdem können auch Fragen per E-Mail an uns gerichtet werden unter buergertelefon@kg.de.
23.10.2020 Corona-Ampel für Bayern
04.09.2020 Allgemeine Hygieneregeln im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Bad Kissingen
Corona ist noch immer ein Thema, und vor allem jetzt, wenn die Schule wieder beginnt und nach den Ferien das Berufsleben wieder Fahrt aufnimmt, bedeutet dies, dass voraussichtlich wieder mehr Menschen im ÖPNV unterwegs sein werden.
Dem Landkreis Bad Kissingen ist es wichtig, mögliche Ansteckungen zu vermeiden und er bittet daher die Bevölkerung, sich in allen vorgeschriebenen Bereichen und somit auch im ÖPNV an die bekannten Hygieneregeln zu halten.
Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen. Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie liegt also in der Verantwortung eines jeden einzelnen.
Folgende Regeln sind insbesondere im ÖPNV zu beachten:
- Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung – sowohl in den Fahrzeugen als auch an den Haltestellen
- Beachten Sie, wo immer möglich, das Mindestabstandsgebot von 1,5 m
- Husten oder niesen Sie in die Ellenbeuge oder benutzen Sie ein Papiertaschentuch
- Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife – daheim und unterwegs
- Halten Sie die Hände möglichst von Ihrem Gesicht fern
In Abstimmung mit den im Landkreis Bad Kissingen den Linienverkehr betreibenden Verkehrsunternehmen soll zunächst in den beiden ersten Schulwochen die Auslastung der Linienbusse beobachtet werden und dann fallbezogen und sofern die benötigten Kapazitäten (Busse, Fahrpersonal) vorhanden sind, Verstärkerbusse eingesetzt werden. Das Ziel des Landkreises ist, durch den Einsatz von Verstärkerbussen, die (Steh-) Platzanzahl in den Bussen zu reduzieren.
An Grund-/Mittel- und einigen Förderschulen, an denen die Schülerbeförderung ganz oder teilweise im freigestellten Schülerverkehr durchgeführt wird und diese nicht im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Bad Kissingen liegt, kann es möglicherweise Abweichungen geben. Natürlich gelten auch hier die o.g. Hygieneregeln.
30.07.2020 Corona – Hilfreiche Links zu aktuellen Regelungen
Die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde in der letzten Kabinettssitzung am Dienstag um weitere 14 Tage verlängert. Sie gilt nun bis einschließlich 16. August - eine weitere Verlängerung sowie Neuerungen oder Änderungen nicht ausgeschlossen. Durch die Verordnung wird das öffentliche Leben noch immer etwas eingeschränkt, Veranstaltungen oder die Gastronomie sind nach wie vor nur unter Auflagen möglich. Ebenso wurde auch die Einreisequarantäne bis zunächst 03. August 2020 verlängert. Hier wird nun wieder, wie zu Beginn der Pandemie, mit Risikogebieten gemäß Robert-Koch-Institut gearbeitet.
Noch immer erreichen das Landratsamt sehr viele Anrufe zu den verschiedensten Themen. Viele Fragen lassen sich mit einem Blick ins Netz jedoch meist selbst beantworten. Nachstehend finden Sie eine Auflistung von Seiten im Netz, auf denen Sie sich die aktuellsten Informationen besorgen können:
Die FAQs (Eng. Frequently asked questions, Deutsch für „häufig gestellte Fragen“) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sind übersichtlich untergliedert und beantworten, teils mit Verlinkungen zu Konzepten, etc., die am häufigsten gestellten Fragen:
www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/
Alle gültigen Rechtsgrundlagen (IfSMV, EQV, Allgemeinverfügungen in der Pflege, Bußgeldkatalog), aber auch Verlinkungen zu den verschiedenen Hygienekonzepten finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter der Rubrik SARS-VoV-2 > Rechtsgrundlagen
www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Zusammenfassungen der Beschlüsse aus den Kabinettssitzungen finden Sie nach den Pressekonferenzen bei der Bayerischen Staatsregierung:
www.bayern.de/service/presse-2/ministerratsberichte/
Ergänzend zu den Seiten des Innenministeriums und des Gesundheitsministeriums beantworten die jeweils zuständigen Bayerischen Ministerien weitere, teils speziellere Fragen aus ihren jeweiligen Fachgebieten. Diese finden Sie verlinkt auf der Seite der Staatsregierung bayern.de mit einem Klick auf die Rubrik „Coronavirus“.
www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Für Hotellerie und Gastronomie empfiehlt sich die Seite des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e.V. hier werden viele Fragen beantwortet, man findet aber auch Hygienekonzepte, Muster, Aushänge, Checklisten sowie Fördermöglichkeiten und weitere Maßnahmen. In den FAQs werden auch Fragen zu Veranstaltungen zu Hause oder in Gaststätten beantwortet.
www.dehoga-bayern.de/coronavirus
Eine Auflistung der Risikogebiete, nach deren dortigen Aufenthalt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet wird, finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts:
www.rki.de/covid-19-risikogebiete
www.rki.de/covid-19 (Informationen des RKI zum SARS-CoV-2)
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Seite des Landratsamtes Bad Kissingen unter der Rubrik Coronavirus:
www.landkreis-badkissingen.de
10.07.2020 Hinweisblatt geschlossene Gesellschaften in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
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20-07-07_Hinweisblatt für geschlossene Gesellschaften in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben, 155 KB |
08.07.2020 Corona-Finanzhilfen für Unternehmen: Weg ab heute frei für die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes
Der Bund hat den Weg für die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Betriebe freigemacht. Unternehmen können über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Leistungen von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist.
Ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren und dort ab 10. Juli die Anträge stellen.
Die Abwicklung der Hilfen übernimmt für alle Antragsberechtigten in Bayern ausschließlich die IHK für München und Oberbayern.
Das Verfahren wird vom Antrag über die Bearbeitung bis zur Auszahlung vollständig digital ablaufen. Laut Bund soll die Bearbeitung der Anträge in den Ländern ab dem 20. Juli möglich sein, die Auszahlung der Hilfsgelder könnte ab dem 24. Juli folgen. Betrugsversuchen wird durch systematische Prüfprozesse und die enge Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden ein Riegel vorgeschoben.
Die Antragstellung bei der IHK ist ausschließlich durch einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich. Dieser muss den Umsatzeinbruch und die förderfähigen Betriebskosten bestätigen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate.
Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können sich ab heute im Laufe des Tages unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und die Anträge einreichen.
Die Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind ab heute im Laufe des Tages online verfügbar unter:
www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona
www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe
IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern: 089/5116-1111
08.07.2020 Corona-Fallzahlen: Analyse gemäß der Vorgaben des LGL
257 Erkrankte und 18 Verstorbene, die an Covid-19 erkrankt waren
Das staatliche Gesundheitsamt Bad Kissingen hat die Liste der Corona-Fallzahlen für den Landkreis noch einmal genau unter die Lupe genommen. Hierbei wurden die individuellen Verläufe der einzelnen Corona-Fälle gemäß der aktuellen Vorgaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) genauestens betrachtet. Dabei wurde deutlich, dass die Fallzahlen für den Landkreis Bad Kissingen ein wenig nach unten korrigiert werden können.
So liegen nach aktuellem Stand und den Vorgaben des LGL zufolge 257 Erkrankungsfälle und 18 Todesfälle von Personen vor, die an Covid-19 erkrankt waren. Zuvor registriert hatte man 270 Erkrankungsfälle und 19 Verstorbene.
Wer als „Fall“ in welcher Region gezählt wird, wird anhand verschiedener Kriterien bewertet. Diese legte das LGL nun final fest. Ausschlaggebend ist vor allem der Wohnort der betroffenen Person.
Allerdings wurden während der Corona-Akutzeit auch Personen vom Gesundheitsamt Bad Kissingen betreut, die außerhalb des Landkreises wohnen, sich aber rund um den Zeitpunkt der Ansteckung, während der Quarantäne bzw. einer stationären Behandlung im Landkreis befanden. Zwischenzeitlich sollten auch diese Personen in der lokalen Statistik erfasst werden. Daher wurden diese Personen zum Teil – je nachdem wie lang der Aufenthalt im Landkreis dauerte – zu den Fallzahlen des Landkreises gezählt.
Nachdem die Kriterien für die Statistiken nun noch einmal festgelegt wurden, gilt das Wohnortprinzip. Daher rührt auch die Korrektur der Fallzahlen her.
Über die Corona-Fallzahlen im Landkreis hat das Staatliche Gesundheitsamt Bad Kissingen seit Beginn der Pandemie Statistik geführt. Nicht zuletzt durch das Ausrufen des Katastrophenfalls für ganz Bayern mussten die Zahlen regelmäßig, teils sogar mehrmals täglich, an die Regierung von Unterfranken und von dort an die übergeordneten Behörden, das LGL und das Bayerische Gesundheitsministerium, gemeldet werden.
Hinweis:
Der Landkreis Bad Kissingen gilt seit 26. Juni als „coronafrei“. Seitdem gibt es keine aktuell erkrankten Personen mehr, die 7-Tage-Inzidenz ist konstant auf 0 geblieben.
Das Bayerische Innenministerium hat zum 16. Juni 2020 das Ende Katastrophenfalls festgestellt. Daher ist auch die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FÜGK) am Landratsamt Bad Kissingen nicht mehr aktiv, jedoch behalten das Gesundheitsamt und weitere zuständige Stellen das Pandemiegeschehen weiterhin im Auge.
Sollten die Zahlen im Landkreis wieder steigen oder es weitere Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie erforderlich machen, wird dies natürlich kommuniziert werden.
Um die positiven Entwicklungen weiter aufrecht halten zu können, wird daran appelliert, zum Schutz für sich selbst und andere weiterhin strikt alle Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
01.07.2020 Hinweise Hochzeitsfeiern
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2020-06-26_Hinweise_Hochzeitsfeiern, 214 KB |
26.06.2020 Corona-Bürgertelefon wird ab 29. Juni eingestellt
Weitere Anlaufstellen stehen für Fragen bereit
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25062020 - PM Corona-Bürgertelefon ab 29.6. eingestellt, 150 KB |
23.06.2020 Absage der Sommerferienfreizeiten des Landratsamtes Bad Kissingen
Womit viele bereits gerechnet haben, steht jetzt leider offiziell fest: Die Ferienfreizeiten der Kommunalen Jugendarbeit nach Kroatien, Korsika und Südfrankeich in den Sommerferien 2020 müssen leider aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Eine Durchführung ist nach heutigem Stand nicht möglich bzw. nicht verantwortbar.
Auch wenn sich das Infektionsgeschehen regional und überregional positiv entwickelt hat, gelten weiterhin Vorgaben zum Infektionsschutz. Jugendarbeit darf z. B. gemäß Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur dann stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten wird. Material, Gegenstände usw. können nicht gemeinsam genutzt werden. Beides ist bei einer Freizeitmaßnahme über einen Zeitraum von zwei Wochen nicht umsetzbar.
Die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Bad Kissingen bedauert sehr, dass es in diesem Jahr nicht nur kein Pfingstlager sondern auch keine Sommerfreizeiten geben wird. Umso mehr freuen sich alle Haupt- und Ehrenamtliche der Kommunalen Jugendarbeit aufs nächste Jahr und wünschen allen Kindern und Jugendlichen wunderschöne, unvergessliche und tolle Sommerferien, auch wenn diese anders sind als eigentlich geplant.
Einen Beitrag dazu leistet das kurzfristige Sommer-Programm 2020 der Kommunalen Jugendarbeit. Ab Mitte Juli finden Kinder und Jugendliche auf der Internetseite www.landkreis-badkissingen.de/11079 Angebote und Aktionen der Jugendarbeit.
04.06.2020 Zulassungen nur nach Terminvereinbarung - Landratsamt weitet Telefon-Hotline und Zulassungszeiten vorübergehend aus
Bedingt durch die weltweite Corona-Pandemie mussten auch die Zulassungsstellen im Landkreis Bad Kissingen ihre Dienste herunterfahren. Und das ausgerechnet zu Beginn des Frühjahrs, wo die Nachfrage am größten ist. Die dadurch entstandenen offenen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach Zulassungen konnten in den vergangenen Wochen leider nicht alle erfüllt werden, vor allem nicht in dem gewünschten zeitlichen Rahmen.
Um diese Engstelle zu überwinden, hat das Landratsamt Bad Kissingen jetzt reagiert: Das Personal wurde aufgestockt und die Servicezeiten wurden vorübergehend deutlich ausgeweitet.
So ist die telefonische Terminvereinbarung ab Montag, 8. Juni 2020, von Montag bis Freitag ab 7:30 Uhr täglich durchgehend, auch über die Mittagszeit, möglich. Montag bis Mittwoch endet die Terminvereinbarung um 16:00 Uhr, donnerstags um 17:00 Uhr und freitags um 12:00 Uhr. Termine werden weitestgehend flexibel vereinbart.
Neu ist auch, dass die Termine für alle Zulassungs-Außenstellen – also auch die in Bad Brückenau und Hammelburg – zentral von Hausen aus organisiert werden. Die hierfür zuständigen Mitarbeiter/innen haben Einblick in die Pläne der verschiedenen Standorte, sodass das Termin-Management der weiteren Standorte problemlos möglich ist.
Trotzdem gelten die bisher bekannten Rufnummern für Bad Kissingen-Hausen (0971/801-7063), für Hammelburg (0971/801-8051) und Bad Brückenau (0971/801-8002) weiterhin zur telefonischen Anmeldung.
Darüber hinaus ist es nun auch möglich, Termine über die zentrale Mailadresse zulassung@kg.de zu vereinbaren.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vor Ort die bekannten Hygienevorschriften zu beachten. Die Zulassungsstellen dürfen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden – zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und dem der Mitarbeiterschaft. Zudem sollten Bezahlvorgänge, soweit möglich, bargeldlos mit EC-Karte getätigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zulassungsstellen arbeiten mit Hochdruck daran, die individuellen Zulassungswünsche zu bedienen. Das Landratsamt Bad Kissingen bittet aber durch die entstandenen Rückstände auch um Verständnis für den Fall, dass es zu Wartezeiten kommt.
28.05.2020 Informationen zum Publikumsverkehr im Landratsamt Bad Kissingen und den Außenstellen
Aufgrund der Corona-Pandemie war es notwendig, den Publikumsverkehr am Landratsamt situationsgerecht anzupassen. Vieles wurde telefonisch, per Post oder per Email mit den Bürgerinnen und Bürgern geklärt. In begründeten Ausnahmefällen war jedoch auch ein Termin vor Ort im Amt möglich.
Inzwischen versucht man Schritt für Schritt zur Normalität zurückzukehren. Dennoch gelten bei einem Termin im Landratsamt gewisse Regelungen, um mögliche Ansteckungen zu verhindern. Dies dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes.
Konkret gelten folgende Regeln: Das Landratsamt ist für Publikumsverkehr grundsätzlich geöffnet, allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der/m zuständigen Sachbearbeiter/in. Bitte nehmen Sie darum vorher Kontakt mit dem jeweiligen Arbeitsbereich auf und stimmen Sie einen Termin ab. Kontaktdaten und Telefonnummern finden Sie unter www.landkreis-badkissingen.de → Bürger und Politik → Bürgerservice → Ansprechpartner
Bitte beachten Sie zudem: Bei allen Terminen im Landratsamt besteht eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Bringen Sie daher, wenn möglich, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mit.
Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamts bzw. der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstellen
Wie in allen Landratsämtern gab es in den vergangenen Wochen aufgrund der Einschränkungen rund um die Corona-Pandemie einen entsprechenden Rückstau – dies ist bedauerlich, ließ sich aber leider nicht vermeiden. Auch in den Zulassungsstellen im Landkreis Bad Kissingen ist dies der Fall. Dieser Rückstau wird nun sukzessive abgearbeitet. Zum Schutz der Mitarbeiter/innen sowie der Bürger/innen werden weiterhin folgende Maßnahmen ergriffen: So sollen, um das Ansteckungsrisiko zu vermindern, möglichst wenige Personen gleichzeitig vor Ort sein und sich beispielsweise in Wartebereichen aufhalten.
Daher ist das Straßenverkehrsamt mit seinen Führerschein- und Kfz-Zulassungsstellen in Hausen, Hammelburg und Bad Brückenau aufgrund der aktuellen Situation ausschließlich über Terminvereinbarungen erreichbar.
Zulassungen bzw. weitere Vorgänge, die nicht online erledigt werden können, sind aktuell ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache unter folgenden Servicenummern möglich:
Außenstelle Bad Brückenau: 0971/801-8002
Außenstelle Hammelburg: 0971/801-8051
Außenstelle Hausen: 0971/801-7063
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den gewohnten Öffnungszeiten des Landratsamtes telefonisch, per Mail oder schriftlich erreichbar. Alle Kontaktdaten finden Sie hier: www.landkreis-badkissingen.de/zulassung
Aus gegeben Anlass möchten wir auf die internetbasierten Möglichkeiten im Kfz-Wesen (i-Kfz) hinweisen. Folgende Online-Vorgänge sind derzeit möglich:
Außerbetriebsetzungen
Wiederzulassungen
Neuzulassungen fabrikneuer Fahrzeuge
Umschreibungen von außerhalb mit Halterwechsel
Umschreibungen von außerhalb ohne Halterwechsel
Umschreibungen innerhalb des Zulassungsbezirkes
Adressänderungen
Nähere Informationen finden Sie unter dem Bürgerservice-Portal des Landkreises Bad Kissingen: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrbadkissingen
Aufgrund der aktuellen Lage wurden für die Verlängerung von C- und D-Klassen und die Umschreibung ausländischer Führerscheine inzwischen zeitlich begrenzte Ausnahmemöglichkeiten getroffen, um nach Feststellung des Katastrophenfalls unbürokratisch reagieren zu können. Sollten Sie hier mit Befristungen Ihrer bestehenden Fahrerlaubnis betroffen sein, werden wir Sie über Näheres gerne telefonisch informieren.
Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt auch für die Termine in der Zulassungsstelle. Wenn möglich, ist ein eigener Mund-Nasen-Schutz mitzubringen.
26.05.2020 ÖPNV: Einschränkungen im Linienverkehr werden aufgehoben
Die an Sonn- und Feiertagen auf Grund der Corona-Pandemie vorläufig eingestellten Linien
Linie 8054 Bad Brückenau – Motten – Fulda
Linie 8056 Bad Brückenau – Jossa
Linie 8057 Bad Brückenau - Oberwildflecken
Linie 8142 Bad Kissingen – Bad Bocklet/Burkardroth – Bad Neustadt/Saale
nehmen zum 31.05.2020 wieder ihre Fahrt auf.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Linienverkehr sowie an Haltestellen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen ab dem 6. Geburtstag in ganz Bayern verpflichtend ist. Dem kommt vor allem deshalb besondere Bedeutung zu, weil der im öffentlichen Raum geltende Sicherheitsabstand von 1,5 Metern im Bus nicht immer eingehalten werden kann. Im Übrigen wird um die Beachtung der allgemein bekannten Hygieneregeln gebeten.
13.05.2020 Lockerungen im Umgang mit Corona – Verantwortung für den eigenen Landkreis bei den Menschen
Vor etwa zwei Wochen noch war es kaum vorstellbar. Doch die Zahl der Corona-Infizierten im Landkreis Bad Kissingen ist deutlich gesunken und steht aktuell bei 24 (Stand: 13.05.2020). Das sind gute Neuigkeiten. Die Zahlen spiegeln einen landesweiten Trend wider. Auf dessen Grundlage haben Ministerpräsident Dr. Söder und die Staatsregierung zuletzt weitreichende Lockerungen der Beschränkungen im Umgang mit Corona angeordnet.
Geschäfte sind wieder geöffnet, Gastronomie wird nach und nach ermöglicht, Spielen auf Spielplätzen ist erlaubt und ein Teil der Schüler darf wieder zum Lernen in die Schule gehen. Die Parkplätze in den Städten sind auf einmal wieder voll und nach Wochen der ausgestorbenen Fußgängerzonen herrscht jetzt wieder reges Treiben in den Straßen. „Das sind natürlich begrüßenswerte Öffnungen in unserem Alltag. Wir alle freuen uns darüber, dass sich das öffentliche Leben wieder regt – wenn auch unter Auflagen. Und gerade die sind unbedingt einzuhalten“, sagt Landrat Thomas Bold, der damit aber auch an die Bürgerinnen und Bürger appelliert: „Wir sind jetzt für unser Schicksal ein Stück weit selbst verantwortlich. Denn wenn in einem Landkreis die Infektionszahlen wieder steigen und die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche übersteigen, dann werden die Lockerungen wieder zurückgenommen – und zwar nur im betroffenen Landkreis.“
Das wäre nicht nur unangenehm für die Menschen, die dann wieder mit Beschränkungen konfrontiert würden, es wäre auch ein erheblicher wirtschaftlicher und Wettbewerbsnachteil gegenüber den Geschäften in den Nachbarlandkreisen, wenn aufgrund eines unkontrollierten Ausbruchsgeschehen wieder Geschäfte oder Einrichtungen geschlossen werden müssten, um weitere Ansteckungen zu verhindern.
So ist es unverständlich, wenn zum Beispiel Partys mit zahlreichen Teilnehmern gefeiert werden, denn die aktuellen Bestimmungen erlauben höchstens ein Treffen mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes. Genauso ist es alles andere als ratsam, sich zur Begrüßung zu umarmen. So sehr man den Freundeskreis während der Ausgangsbeschränkungen vermisst hat, ist dies nicht gestattet. Die Devise lautet also: Kontakt Ja, aber bitte mit ausreichend Abstand. Bei alledem sollte man außerdem nicht vergessen, dass die Bußgelder für Missachtung der Hygienevorschriften heftig sein können, denn diese beginnen erst bei 150 Euro pro Verstoß, können aber auch höher ausfallen.
Natürlich gab es Lockerungen, die unseren Alltag wieder etwas erleichtern und erfreulich gestalten – denn das Soziale darf nicht zu kurz kommen. Das könne auch einmal ein freundschaftlicher Besuch oder eine kleine Betreuungsgruppe für Kita-Kinder unter befreundeten Familien sein, stellt der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Ingo Baumgart, fest. „Es sollte aber eben nicht ausarten. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen bei uns im Landkreis, ob wir die Infektionszahlen niedrig halten, weil sich alle eigenverantwortlich an die Vorschriften halten und die Hygieneregeln beachten. Schutzmasken beim Einkaufen und im Nahverkehr tragen, Abstand halten und regelmäßiges und gründliches Händewaschen - das ist jetzt das A und O. Wenn sich daran alle konsequent halten, dann hat das Virus weniger Chancen uns nachhaltig zu schaden.“
Was erlaubt ist und unter welchen Voraussetzungen, kann man z.B. in den FAQs (Frequently Asked Questions = Häufig gestellte Fragen) des Bayerischen Innenministeriums nachlesen: www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
29.04.2020 Maskenspende für Landkreisbewohner
Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender Eugen Münch spendet 100.000 Masken – Verteilung über Gemeinden
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Satz 2 in Art. 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik nehmen sich die einen mehr zu Herzen und die anderen weniger. Unternehmensgründer und Aufsichtsratsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG Eugen Münch gehört zu denen, die es sich mehr zu Herzen nehmen. Deshalb hat er in Zeiten der Corona-Krise aus seiner Privatschatulle Schutzausrüstung im Wert von über 200.000 Euro gespendet – einen Teil davon als Gesichtsmasken für den Landkreis Bad Kissingen.
„In ernsten Zeiten gilt der Satz von John F. Kennedy ‚Was kann ich für mein Land tun?‘ ganz besonders“, so Eugen Münch auf die Frage weshalb er das tue und fügt hinzu: „Die Aktion wäre nicht möglich ohne die Hilfe der Behörden und dem freiwilligen Einsatz vieler ehrenamtlicher Helfer - dafür herzlichen Dank an alle!“
Die Masken wurden und werden zurzeit bei der Firma Texpa in Saal an der Saale hergestellt und sind für 100.000 Menschen im Landkreis Bad Kissingen bestimmt. Das ist gut kalkuliert, denn unter 6-Jährige dürfen und müssen keine Maske tragen. Rund 103.000 Einwohner hat der Landkreis zurzeit. Davon rund 5.200 unter 6-Jährige, die demnach keine Maske brauchen (vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik, rationalisierte Bevölkerungs-vorausberechnung von 2019).
Spende zur rechten Zeit
Diese Spende kommt genau zum richtigen Zeitpunkt, denn die Staatsregierung hat für den Freistaat Bayern eine Maskenpflicht verordnet. Nun kann jeder und jede im Landkreis Bad Kissingen in den Genuss zumindest einer ersten Maske kommen und ist daher für das Einkaufen und die Fahrten im öffentlichen Nahverkehr gerüstet. Das begeistert auch Landrat Thomas Bold: „Natürlich freue ich mich über diese Spendenbereitschaft von Eugen Münch, über die ich im kollegialen Austausch durch Landrat Habermann informiert wurde. Und ich hatte auch schon Gelegenheit, mich persönlich bei Herrn Münch zu bedanken, was ich gerne getan habe. Für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis bedeutet das: Egal wie die private Ausstattung mit Masken, Tüchern oder Schals ist, und egal wie die persönlichen Möglichkeiten der Beschaffung sind – zumindest zum Anfang kann jeder und jede eine Gesichtsmaske auf diesem Wege erhalten. Das freut uns natürlich als Landkreisbehörde.“
Verteilung über die Gemeinden vor Ort
Eine erste Teillieferung der anvisierten Gesichtsmasken ist bereits im Landkreis Bad Kissingen eingetroffen.
Nun werden die Masken in Abstimmung mit Kreisbrandrat Benno Metz und Kreisbrandmeister Christian Neugebauer bei der Feuerwehr Burkardroth gelagert und für die Kommunen des Landkreises kommissioniert. Das richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommunen, Kinder unter sechs Jahren bleiben wie erläutert hierbei unberücksichtigt. Nun werden die Kommunen nacheinander ausgestattet – immer so, wie die restlichen Teillieferungen von Texpa eintreffen. Eine feste Reihenfolge wird es dabei nicht geben, die Verteilung erfolgt nach Praktikabilität.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die Kanäle der jeweiligen Gemeinde (z.B. Homepage, Amtsblatt, Soziale Medien,…) zu informieren, wie sie zu ihrer Maske kommen können.
28.04.2020 Wertstoffhöfe im Landkreis Bad Kissingen werden am 04.05.2020 wieder geöffnet, Kreismülldeponie Wirmsthal wird am 04.05.2020 für Privatanlieferungen wieder geöffnet
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27.04.2020 Kultur und Corona
Die Corona-Pandemie hat große Teile des kulturellen Lebens zum Erliegen gebracht. Auch im Landkreis Bad Kissingen leiden viele Vereine sowie Individuen unter dieser Situation. Derzeit gibt es verschiedene neue Programme, die Kulturakteure unterstützen können, wie beispielsweise:
das Hilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler des Freistaats Bayern
das Soforthilfeprogramm „Land-Intakt“ für Kultur- und Bürgerzentren in ländlichen Räumen der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
das „Soforthilfeprogramm „Heimatmuseen“ des Deutschen Verbandes für Archäologie
das „Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen“ des Deutschen Bibliotheksverbandes
oder
das Sonderförderprogramm „Inter-Aktion“ des Fonds Soziokultur.
Um kulturelle Akteure über solche Programme im Rahmen der Corona-Pandemie in Kenntnis zu setzen, hat der Landkreis Bad Kissingen eine Liste mit Hinweisen und häufigen Fragen zum Thema Kultur eingerichtet, die FAQ-Kultur. Dieses Dokument wird fortlaufend aktualisiert und ist abrufbar unter https://www.landkreis-badkissingen.de/coronavirus , → „FAQ - Kultur“.
Darüber hinaus informiert das Projektmanagement Kultur des Landkreises Bad Kissingen in seinem Online-Newsletter einmal im Quartal über kulturbezogene Förderprogramme und Ausschreibungen sowie Netzwerktätigkeiten regionaler Akteure. Dieser Newsletter besteht auch unabhängig von der Corona-Pandemie und kann kostenfrei abonniert werden unter: https://www.landkreis-badkissingen.de/10062. Die letzte Ausgabe des Newsletters vom 24.04.2020 finden Sie unter: https://www.landkreis-badkissingen.de/m_19402
24.04.2020 Der ÖPNV im Landkreis nimmt wieder Fahrt auf
Ab kommenden Montag, 27. April 2020, wird bis auf weiteres der reguläre ÖPNV-Fahrplan im Landkreis Bad Kissingen zwischen den Wochentagen Montag bis Freitag wieder aufgenommen.
Im Verkehrsgebiet der KOB GmbH im Raum Hammelburg und Bad Brückenau werden kleine Fahrplanänderungen durchgeführt. Informationen hierzu finden Sie unter: www.kob-bus.de.
Das Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung oder eines entsprechenden Schals/Tuches ist im Bus und an überdachten Haltestellen für alle Personen ab dem siebten Lebensjahr (d.h. dem sechsten Geburtstag) in ganz Bayern ab dem 27.04.2020 verpflichtend. Nach wie vor gelten die bekannten Hygieneregeln.
Information zu den Freizeitbuslinien
Normalerweise würden zum 1. Mai die Freizeitbuslinien wieder ihren Dienst aufnehmen und beliebte Ausflugsziele im Bäderland ansteuern. In diesem Jahr wird es jedoch auch in dem Bereich aufgrund von Corona und den damit verbundenen Beschränkungen Änderungen geben. Derzeit steht fest: Zum 1. Mai werden die Freizeitbuslinien nicht starten, wann bzw. ob es einen späteren Beginn geben wird, ist derzeit noch unklar. Hier ist das weitere Vorgehen im Bundesland Bayern abzuwarten. Der Landkreis Bad Kissingen informiert über weitere Entwicklungen auf den bekannten Kanälen (www.mobil-kg.de; Facebook, Homepage…)
19.04.2020 Aufruf "Medihelfer" an Pflegekräfte, medizinische Helfer, Studierende der Medizin
Das Landratsamt Bad Kissingen sucht für die weitere Bewältigung der Coronakrise im Landkreis fachlich geeignete Helfer. Diese benötigen pflegerische oder medizinische Vorkenntnisse, bzw. Qualifikationen, oder sollten Studierende des Faches Medizin sein.
Wer unterstützend tätig sein möchte, kann sich per Mail melden: medihelfer@kg.de
Mit diesem Aufruf wird im Landkreis ein Pool engagierter Menschen mit pflegerischen oder medizinischen Vorkenntnissen gebildet, die im Bedarfsfall in Einrichtungen und bei Aufgaben rund um Corona unterstützen können.
Wichtiger Hinweis: Wer sich bei medihelfer@kg.de meldet, erklärt sich bereit, dass die eigenen Angaben im Bedarfsfall an Einrichtungen und Träger, die mit der Bewältigung des Coronavirus an ihre Belastungsgrenzen kommen, weitergegeben werden. Mit der Aufnahme in den Medihelferpool geht man jedoch keine Verpflichtung ein; es handelt sich lediglich um eine Interessensbekundung. Ein eventueller Einsatz wird in jedem Falle vorher mit den betreffenden Personen abgestimmt.
In der Meldung per Mail an medihelfer@kg.de sind bitte folgende Angaben mitzuteilen:
Kontaktdaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und telefonische Erreichbarkeit
Pflegerischer bzw. medizinischer Hintergrund: Kurze Angabe Ihrer pflegerischen, bzw. medizinischen Vorkenntnisse
Einsatzbereiche: Kurze Angabe zu gewünschten, bzw. ausgeschlossenen Einsatzbereichen
Verfügbarkeit und Einsatzzeiten: Kurze Angaben zu Ihrer Verfügbarkeit und zu gewünschten, bzw. ausgeschlossenen Einsatzzeiten.
18.04.2020 „Mir halten zamm!“ – rekordverdächtige Spendenbereitschaft der Menschen im Landkreis Bad Kissingen: Ziel 100.000 Euro fast erreicht
Sie hatten Angst vergessen zu werden, die Menschen, die sonst regelmäßig zur Tafel gegangen sind und im Zuge der Corona-Krise damit rechnen mussten, keine Unterstützung mehr zu bekommen. Diese Sorge war unbegründet: Denn viele, viele Menschen sind dem Aufruf von Landrat Thomas Bold zusammen mit der Sparkasse, den Genossenschaftsbanken und der Saalezeitung gefolgt und haben gespendet. Genau 1.111 Spenden sind bisher bei der Aktion „Mir halten zamm!“ eingegangen und dabei sind 64.027,61 €uro zusammengekommen, das ergibt mit den 20.000 Euro der Banken nach dem Crowdfunding-Prinzip 84.027,61 €uro. Darüber freut sich auch der Initiator der Aktion Landrat Bold: „Ich bin - wie vermutlich viele andere auch - überrascht von der enormen Spendenbereitschaft unserer Bevölkerung in dieser Krisenzeit. Schon jetzt möchte ich mich bei jedem und jeder einzelnen herzliche bedanken, die etwas von ihrem Geld an die Tafeln und das Bayerische Rote Kreuz abgegeben haben. Und vielleicht schaffen wir ja tatsächlich die 100.000 Euro für diese bedürftigen Menschen. Das wäre großartig.“
Denn nicht nur die Tafeln können sich über die Spendengelder freuen. Auch das BRK, das als Hilfsorganisation ehrenamtlich im Katastrophenschutz arbeitet, Enormes leistet in dieser Ausnahmesituation und ungedeckte Ausgaben hat, wird mit Spenden bedacht. In jedem Fall ist die hohe Zahl der teilenden Menschen bemerkenswert, findet auch Roland Friedrich, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Bad Kissingen: „Die bisherige beeindruckende Spendenbereitschaft der Bevölkerung des Landkreises in dieser schwierigen Zeit ist einfach phantastisch und übertrifft alle meine Erwartungen. Das ist gelebte Solidarität und zeichnet den Zusammenhalt in unserer Region aus.“ Wer noch unterstützen möchte, kann das bis Ende des Monats tun und helfen, die sensationelle Spendensumme von insgesamt 100.000 Euro zu schaffen.
Unter dem Motto Corona Hilfe „Mir halten zamm!“ kann bis einschließlich 30. April 2020 gespendet werden.
Die Spendenkonten lauten:
Verwendungszweck: „Spende-mirhaltenzamm“
Bankverbindung jeweils Sparkasse Bad Kissingen:
Tafel Bad Kissingen, Tafel Hammelburg, Tafel Bad Brückenau: DE40 7935 1010 0031 3712 97
Tischleindeckdich Wildflecken: DE86 7935 1010 0008 2571 15
Bayerisches Rotes Kreuz Ortverband Bad Kissingen: DE91 7935 1010 0000 0045 56
Oder Sie folgen einem der Links:
www.spk-kg.de/Spende
www.die-vrbank.de/mirhaltenzamm
03.04.2020 Anpassung Erreichbarkeit: Bürgertelefon des Landkreises
Um die Beratung der Bevölkerung zu gewährleisten, wird das Bürgertelefon des Landratsamts auch weiterhin über die gesamte Woche erreichbar sein. Die Erreichbarkeiten für die nächste Zeit - auch über die Osterfeiertage - wurden nun angepasst.
Die Telefonhotline ist ab dem 06.04.2020 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8 - 16 Uhr
Donnerstag: 8 - 17 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage: 10 - 16 Uhr
Die Telefonnummer lautet: 0971/7165-0
Unter der Telefonhotline beraten Mitarbeiter/innen u.a. zu medizinischen, wirtschaftlichen und allen anderen Themen, die das Coronavirus betreffen. Der Personalpool des Bürgertelefons umfasst an die 50 Personen. Sowohl geschulte Mitarbeiter/innen aus der Verwaltung, als auch Fachkräfte aus dem Gesundheitsamt stehen für die Fragen und Sorgen der Bürger/innen bereit.
Weitere Telefonnummern:
· Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst : 116 117
· Das bayerische Gesundheitsministerium hat eine Hotline für besorgte Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie ist unter folgender Nummer erreichbar: 09131/6808-5101
Das Landratsamt Bad Kissingen und das Gesundheitsamt Bad Kissingen bitten die Bevölkerung weiterhin Ruhe zu bewahren.
Es gelten, wie bei der Grippe, die üblichen Hygieneempfehlungen:
• Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden.
• Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife mindestens 30 Sekunden.
• Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken und Einmal-Taschentücher verwenden.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-badkissingen.de/coronavirus) direkt auf der Startseite oder in der Suche (Stichwort „Corona“).
01.04.2020 Testergebnisse: Keine Abfrage über das Bürgertelefon
Noch immer kontaktieren viele Landkreis-Einwohner das Bürgertelefon des Landkreises. Pro Tag gehen über 300 Anrufe ein. Landratsamt und Gesundheitsamt weisen jedoch darauf hin, dass die Abfrage von Testergebnissen über das Bürgertelefon nicht möglich ist. Den dortigen Mitarbeitern liegen keine Informationen darüber vor.
Allgemein gilt: Positive Ergebnisse werden unverzüglich nach Vorliegen mitgeteilt, bei negativen Ergebnissen kann es aufgrund der großen Menge zu zeitlichen Verzögerungen kommen. In allen Fällen gilt: Die jeweilige Stelle kommt ohne Nachfrage auf die Betroffenen zu und teilt das Ergebnis mit!
„Vorzeitige, unaufgeforderte Nachfragen bitten wir zu unterlassen, da in diesem Fall die Telefonleitungen für andere blockiert werden. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die Betroffenen informiert – vorher kann man keine Aussagen treffen“, so Gesundheitsamtsleiter Dr. Ingo Baumgart.
Je nachdem, wer den Test veranlasst oder durchgeführt hat (Hausarzt, KVB, zentrale Teststrecke des Landkreises), erhalten die Betroffenen das Ergebnis von der zuständigen Stelle:
• Wurde der Test beim Hausarzt oder der Hausärztin durchgeführt, informiert dieser über das Ergebnis.
• Wurde der Test von der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern (KVB) durchgeführt, werden die Ergebnisse ausschließlich durch die KVB mitgeteilt. Abfragen über die Telefonnummer 116 117 sind zwecklos und blockieren nur die Kapazitäten. Die KVB informiert bei diesem Testweg die Gesundheitsämter nur bei positiven Testergebnissen. Genauere Informationen zu diesem Testweg erhalten Sie unter www.kvb.de/service/patienten/coronavirus-infektion/
• Wurde der Abstrich bei der zentralen Teststrecke des Landkreises durchgeführt, gibt das Gesundheitsamt das Testergebnis weiter. Diese Testmöglichkeit besteht seit dem 26. März. Die Teststrecke ist ausschließlich für Personen geöffnet, die vom Gesundheitsamt an die Teststelle verwiesen wurden und vorher von den Hausärzten mit entsprechender Indikation angemeldet wurden. Die positiven Ergebnisse dieser Testungen werden nach Vorliegen durch das Gesundheitsamt Bad Kissingen mitgeteilt. Die negativen Testergebnisse werden den niedergelassenen Ärzten mitgeteilt. Die Betroffenen sollten sich drei Tage nach der Testung beim Hausarzt melden und das weitere Prozedere mit diesen absprechen.
28.03.2020 Spendenaktion „Mir halten zamm!"
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28.03.2020 Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bad Kissingen zu Trauerfeiern und Bestattungen
Trauerfeiern und Beerdigungen finden aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit nur stark eingeschränkt statt. Damit nicht in jedem einzelnen Fall eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss, hat der Landkreis Bad Kissingen eine Allgemeinverfügung zu Trauerfeiern und Bestattungen erlassen.
Die Allgemeinverfügung wurde am 27.03.2020 öffentlich bekannt gemacht und gilt ab 28.03.2020 bis zunächst 19.04.2020. Nach diesem Zeitraum wird zu gegebener Zeit entschieden werden, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.
Hier können Sie die erlassene Allgemeinverfügung einsehen.
26.03.2020 Anmeldung von Feuern / Ausbrennen von Kaminanlagen
Aufgrund der CoVid19-Pandemie und dem in Bayern ausgerufen Katastrophenfall werden auf Empfehlung der Führungsgruppe Katastrophenschutz der Landratsämter bis auf weiteres keine Feuermeldung mehr entgegengenommen.
Des Weiteren wird darum gebeten zu prüfen, ob das Feuer aktuell durchgeführt werden muss (bzw. mit den Ausgangsbeschränkungen vereinbar ist) oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann.
25.03.2020 Spendenaufruf für medizinische Schutzausrüstung (Materialspenden)
Um die Versorgung insbesondere der ehrenamtlichen Einsatzkräfte mit medizinischer Schutzausrüstung zu sichern und die entsprechenden Reserven weiter zu erhöhen, bittet der Landkreis Bad Kissingen um Materialspenden. Sollten Privatleute, Werkstätten oder Unternehmen insbesondere OP-Mundschutze oder einfache Staubschutzmasken ohne Ventil vorrätig haben, wird um Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt Bad Kissingen unter der Rufnummer 0971/ 801-1511 gebeten.
23.03.2020 Fragen und Antworten zur "Soforthilfe Corona" für Unternehmen und Freiberufler
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
19.03.2020 Wirtschaftliche Hilfen
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19032020 - PM Wirtschaftliche Hilfen in Zeiten von Corona, 168 KB |
Corona-Hilfsgruppe Kothen
Einkaufsservice BV Motten
18.03.2020 Landratsamt Bad Kissingen bereitet sich vor
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PM Coronavirus - Landratsamt Bad Kissingen bereitet sich vor, 239 KB |
18.03.2020 Bayerischer Schutzschild für die Wirtschaft (SOFORTHILFE)
die Regierung von Unterfranken hat für die Anträge heute eine neue bzw. separate E-Mail-Adresse eingerichtet:
soforthilfecorona@reg-ufr.bayern.de
Detaillierte Infos zum Programm unter: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
17.03.2020 Stellungnahme des Umweltbundesamtes-Trinkwasser
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stellungnahme_uba_sars-co2_und_trinkwasser, 96 KB |
17.03.2020 Allgemeinverfügung
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StMGP_IfSG_Allgemeinverfuegung_veranstaltungsverbot_betriebsuntersagunge.._, 109 KB |
16.03.2020 Maßnahmen gegen das Coronavirus
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16032020 - Maßnahmen gegen das Coronavirus werden ausgeweitet, 223 KB |
13.03.2020 Factsheet Landkreis Bad Kissingen
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13032020 - Factsheet Landkreis Bad Kissingen - Erweiterte Maßnahmen zum .._, 109 KB |