Dann müssen Sie bis zum 30. April 2023 eine Erklärung abgeben.
Im Video wird erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und wie betroffene
Personen ab 01.07.2022 ihre Erklärung dazu bei Mein ELSTER abgeben können.
https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
Wie geben Sie Ihre Erklärung ab?
Nutzen Sie die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe. Hierzu stellt Ihnen Mein ELSTER ab
Juli 2022 entsprechende Formulare nun auch als PDF zur Verfügung.
Was ist zu tun, um die Erklärung elektronisch zu übermitteln?
Verfügen Sie bereits über ein ELSTER-Benutzerkonto, z. B. für Ihre Einkommensteuer,
können Sie dies auch für die Grundsteuer nutzen. Sie dürfen mit Ihrem Benutzerkonto auch
die Erklärungen Ihrer Angehörigen übermitteln.
Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, so müssen Sie sich
zunächst registrieren.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Zur Beantwortung Ihrer Fragen nutzen Sie gern den Grundsteuer-Chatbot. Für Bayern gibt es
eigene Regelungen, zu denen Sie den Grundsteuer-Chatbot für Bayern befragen können.
Allgemeine Informationen, rechtliche Hintergründe zur Grundsteuerreform und
Regelungen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie unter
www.grundsteuerreform.de
Bitte beachten Sie: Sollten Sie Grundbesitz in mehreren Bundesländern haben, so
gelten die gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Bundesländer.
Wie komme ich an meine Grundstücksdaten?
Um nicht an die Öffnungszeiten der Gemeinde gebunden zu sein, können sie ganz bequem über
den BayernAtlas 4.0 die relevanten Grundstücksinformationen abfragen.