Erlass der Einbeziehungssatzung „Am Hammerweg“
der Gemeinde Motten, Gemeindeteil Speicherz
BEKANNTMACHUNG
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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Der südöstliche Teil des Grundstückes ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Motten als gemischte Baufläche (M-Gebiet) dargestellt. Das Grundstück stellt für die Gemeinde Motten aufgrund seiner Lage und Nutzung ein städtebauliches Entwicklungspotenzial für eine bauliche Nutzung dar. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Grundstückes muss jedoch derzeit nach § 35 BauGB erfolgen. Das Grundstück liegt im derzeit unbeplanten Außenbereich und ist somit aktuell nicht bebaubar.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der geplanten Bebauung am Ortsrand zu erlangen, ist, nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bad Kissingen, der Erlass einer Einbeziehungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, mittels der Durchführung eines vereinfachten Bauleitplanverfahrens gemäß § 13 BauGB erforderlich. Durch die Satzung wird das Grundstück Fl. Nr. 108/3 der Gemarkung Speicherz, dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zugeordnet.
Das Grundstück ist in Anlehnung an den gemeindlichen Flächennutzungsplan sowie entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen und dem Charakter der Umgebungsbebauung, als Mischgebiet zu bewerten. Die vom Eigentümer angestrebte Bebauung des Grundstückes ist ortsplanerisch vertretbar und führt zu einer maßvollen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur. Die Erschließung ist über die Ortsstraße „Hammerweg“ gesichert.
Zur Bewältigung der Eingriffsregelung sollen Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 108 und 109 (Gemarkung Speicherz) als Ausgleichsfläche festgesetzt und der Einbeziehungssatzung zugeordnet werden.
Die Lage und der räumliche Umfang des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung (Geltungsbereich 1) sowie die zugehörige Ausgleichsfläche (Geltungsbereich 2), können dem nachfolgendem Planausschnitt entnommen werden:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 11.09.2023 wurde der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt.
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Bei der Aufstellung oder Änderung/Erweiterung von Bauleitplänen sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Aus diesem Grund werden die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.06.2023, in der Zeit
vom 18.09.2023 bis 16.10.2023
öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Ort der Auslegung: Gemeinde Motten, Rathaus, Fuldaer Straße 11, 97786 Motten
Zimmer Nr. E.3
während der allgemeinen Dienststunden:
Montag, Dienstag, Freitag 8 Uhr – 12 Uhr
Mittwoch 14 Uhr – 18 Uhr
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB). Desweiteren entfällt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Einsichtnahme im Internet:
Die auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Motten unter www.motten.de eingesehen und abgerufen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten können den Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO entnommen werden, welches mit ausliegt. Sie können eine Stellungnahme auch ohne Angaben zu Ihrem Namen und Ihrer Adresse abgeben. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
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Motten, den 15.09.2023
…im Original gez. ……………………….
K a t j a H a b e r s a c k
1. Bürgermeisterin
GEMEINDE MOTTEN
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Plan_EBS_AmHammerweg, 463 KB Plan Einbeziehungssatzung |
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Begründung_EBS_AmHammerweg, 654 KB |