Bekanntmachung Schulanmeldung

Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt sein werden, das heißt spätestens bis zum 30. September 2019 geboren sind.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gilt der „Einschulungskorridor“. Das heißt, die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schule selbst, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Uneingeschränkt schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. Juni 2025 sechs Jahre alt sein werden. Sollte in diesem Fall eine Zurückstellung des Schulbesuches für ein Jahr beantragt werden, besteht trotzdem die Pflicht zur Schulanmeldung.

Außerdem müssen auch alle Kinder erneut angemeldet werden, die im Schuljahr 2024/25 zurückgestellt waren.

Kinder, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2019 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.

Kinder, die ab dem 1. Januar 2020 geboren sind, können auf Antrag angemeldet werden. Für die Schulaufnahme ist in diesem Fall ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten sollen bitte persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen. Folgende Angaben bzw. Unterlagen sind vorzulegen:

a) Geburtsurkunde oder Familien-Stammbuch

b) Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung mit Nachweis zweier Masernschutzimpfungen

c) Bescheid über das Sorgerecht bei Alleinerziehenden, sofern ein alleiniges Sorgerecht besteht.

Motten, den 28. Januar 2025

gez. Barbara Buz, Rektorin

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