Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich!
Die Grenzen sind durch Warntafeln kenntlich gemacht, die Zufahrtsmöglichkeiten sind durch Schranken abgesichert.
Das unbefugte Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes, das Umgehen, Umfahren und Öffnen von geschlossenen Schranken sowie das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
An den Schießtagen besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Diese Tage werden mit „Schießwarnungen“, die auch an die umliegenden Gemeindeämter verteilt werden, bekanntgegeben.
Blindgänger, Übungen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Kraftfahrzeuge sind eine ständige Gefahr.
Aus diesen Gründen muss der Zutritt der Öffentlichkeit zum Truppenübungsplatz grundsätzlich verboten bleiben.
Die Bevölkerung wird nachdrücklich aufgefordert, diese Bekanntmachung zu beachten und insbesondere die Kinder entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen.
Der TrÜbPl-Kommandant