Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.05.2025, in der Zeit
im Internet veröffentlicht.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen des Bebauungsplanes können während der Veröffentlichungsfrist über die Homepage der Gemeinde Motten unter https://www.motten.de/bauland--immobilien--mieten/bebauungsplaene/index.html eingesehen und abgerufen werden.
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich liegen während der Veröffentlichungsfrist die zu veröffentlichenden Unterlagen des Bebauungsplanes zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ort der Auslegung: Gemeinde Motten, Rathaus, Fuldaer Straße 11, 97786 Motten
Zimmer Nr. E 3
während der allgemeinen Dienststunden:
Montag, Dienstag, Freitag 8 Uhr – 12 Uhr
Mittwoch 14 Uhr – 18 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@motten.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. per Post an die Gemeinde Motten, Fuldaer Straße 11, 97786 Motten oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Erweiterung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Motten den Inhalt nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Auswirkungen der Planung werden gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt.
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Bekanntmachung B-Plan am Strauch, 966 KB |
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird bzw. öffentlich ausliegt.

