Erweiterung des Bebauungsplanes "Fuldaer Kreuz"

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten hat zur Schaffung neuer Gewerbeflächen nördlich des Mottener Gewerbegebietes „Am Fuldaer Kreuz“, in seiner Sitzung am 06.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Fuldaer Kreuz III“ beschlossen.

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach verfügbaren, gewerblich nutzbaren Flächen, soll das Gewerbegebiet „Am Fuldaer Kreuz“ in nördliche Richtung erweitert werden. Die hierfür vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 706 und 747 der Gemarkung Motten befinden sich im Besitz der Gemeinde. Da es sich bei dem westlich der Staatsstraße St 2790 gelegenen Areal um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt, ist zur Realisierung des Gewerbegebietes und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO erforderlich.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Motten stellt die Grundstücke bereits als gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist damit gewährleistet.

Durch die Gebietserweiterung besteht die Möglichkeit die gewerbliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes „Am Fuldaer Kreuz“ voranzutreiben und heimatnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung bereitzustellen bzw. zu sichern.

Das vorläufig ca. 4,18 ha große Plangebiet beinhaltet ganz oder teilweise die Grundstücke Fl.Nr. 692, 706, 747 und 748 (alle Gemarkung Motten). Die Lage und der räumliche Umfang des Plangebietes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten hat zur Schaffung neuer Gewerbeflächen nördlich des Mottener Gewerbegebietes „Am Fuldaer Kreuz“, in seiner Sitzung am 06.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Fuldaer Kreuz III“ beschlossen.

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach verfügbaren, gewerblich nutzbaren Flächen, soll das Gewerbegebiet „Am Fuldaer Kreuz“ in nördliche Richtung erweitert werden. Die hierfür vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 706 und 747 der Gemarkung Motten befinden sich im Besitz der Gemeinde. Da es sich bei dem westlich der Staatsstraße St 2790 gelegenen Areal um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt, ist zur Realisierung des Gewerbegebietes und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO erforderlich.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Motten stellt die Grundstücke bereits als gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist damit gewährleistet.

Durch die Gebietserweiterung besteht die Möglichkeit die gewerbliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes „Am Fuldaer Kreuz“ voranzutreiben und heimatnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung bereitzustellen bzw. zu sichern.

Das vorläufig ca. 4,18 ha große Plangebiet beinhaltet ganz oder teilweise die Grundstücke Fl.Nr. 692, 706, 747 und 748 (alle Gemarkung Motten). Die Lage und der räumliche Umfang des Plangebietes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

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Die Auswirkungen der Planung werden gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

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Motten, den ……….

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Katja Habersack

1. Bürgermeisterin

GEMEINDE MOTTEN

Die Auswirkungen der Planung werden gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

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Motten, den 07.05.2025

gez.

Katja Habersack

1. Bürgermeisterin

GEMEINDE MOTTEN

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