Erweiterung des Bebauungsplanes "Auweg"

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten hat zur Schaffung neuer Gewerbeflächen im Bereich des Mottener Gewerbegebietes „Auweg“, in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Erweiterung des Bebauungsplanes „Auweg“ beschlossen.

Aus Expansionsgründen möchte sich ein im best. Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen im Bereich des nördlich gelegenen Wiesengrundstückes Fl.Nr. 679 (Gemarkung Motten) erweitern. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Unternehmens. Da es sich bei dem zwischen der Staatsstraße St 2790 und der Döllau gelegenen Areal um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt, ist zur Realisierung des Gewerbegrundstückes und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO erforderlich. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Motten stellt den Vorhabenbereich bereits als gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist damit gewährleistet.

Der Gewerbetreibenden sollen seitens der Gemeinde Motten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur geplanten Betriebserweiterung geboten werden. Durch das Vorhaben besteht die Möglichkeit die gewerbliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes „Auweg“ voranzutreiben und heimatnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung bereitzustellen bzw. zu sichern. Das Vorhaben deckt sich insoweit mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Motten für den Gewerbestandort „Auweg“. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Motten die Planung des ansässigen Unternehmens zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch.

Das ca. 0,78 ha große Plangebiet beinhaltet eine Teilfläche des Vorhabengrundstückes Fl.Nr. 679, Gemarkung Motten. Die Lage und der räumliche Umfang des Vorhabengrundstückes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

                                                                                             

Die Auswirkungen der Planung werden gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

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