Kommunale Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinde erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung durch folgende Maßnahmen:

1. Erneuerung der beiden Oberflächenquellen

2. Verbesserung des Hochbehälters


Entwässerungssatzung - EWS

Die Entwässerungssatzung regelt die Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung.


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS-EWS

In der Beitrags- und Gebührensatzung werden die finanziellen Verpflichtungen geregelt.


2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Motten (BGS-EWS)

- Die aktuellen Gebührensätze liegen bei:

Die Einleitungsgebühr liegt bei 1,84  EUR pro eingeleitetem Kubikmeter Abwasser.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:

        bis                10 m³/h                                     30,00 € / Jahr

        bis                16 m³/h                                     36,00 € / Jahr

        über             16 m³/h                                   122,00 € / Jahr

- Die aktuellen Beitragssätze liegen bei:

1,17 EUR pro m² Grundstücksfläche

9,06 EUR pro m² Geschossfläche                


Wasserabgabesatzung

Die Wasserabgabesatzung regelt die Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung.


Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

In der Beitrags- und Gebührensatzung werden die finanziellen Verpflichtungen geregelt.


2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Motten (BGS-WAS)

- Die aktuellen Gebührensätze liegen bei:

Die Einleitungsgebühr liegt bei 1,76 EUR pro entnommenen Kubikmeter Frischwasser.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:

        bis                10 m³/h                                       30,00 € / Jahr

        bis                16 m³/h                                       36,00 € / Jahr

        über             16 m³/h                                      122,00 € / Jahr

- Die aktuellen Beitragssätze liegen bei:

0,82 EUR pro m² Grundstücksfläche

5,37 EUR pro m² Geschossfläche    


Hundesteuersatzung

Art 3 Abs. 1 KAG (Bayern) ermächtigt die Gemeinden dazu, über den Erlass einer Satzung, eine sogenannte Aufwandsteuer für die Haltung von Hunden zu erheben.

Die Satzung enthält eine erhöhte Besteuerung von Hunden, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit enthalten sind (= Hunde die als sogenannte Kampfhunde klassfiziert werden). Welche Rassen dies im einzelnen sind können Sie hier ersehen.


Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden


Erdaushubdeponie - Gebührensatzung

Die Gemeinde Motten unterhält eine Erdaushubdeponie zwischen Motten und Kothen. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 4,00 EUR pro angeliefertem Kubikmeter Erdaushub.


Verordnung über Reinhaltung und Winterdienst


Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes am Dorfplatz (Auweg) in Motten

Die Gemeinde Motten unterhält einen Wohnmobilstellplatz im Ortsteil Motten.

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