Die Gemeinde erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung durch folgende Maßnahmen:
1. Erneuerung der beiden Oberflächenquellen
2. Verbesserung des Hochbehälters
Entwässerungssatzung - EWS
Die Entwässerungssatzung regelt die Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS-EWS
In der Beitrags- und Gebührensatzung werden die finanziellen Verpflichtungen geregelt.
Wasserabgabesatzung
Die Wasserabgabesatzung regelt die Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
In der Beitrags- und Gebührensatzung werden die finanziellen Verpflichtungen geregelt.
Art 3 Abs. 1 KAG (Bayern) ermächtigt die Gemeinden dazu, über den Erlass einer Satzung, eine sogenannte Aufwandsteuer für die Haltung von Hunden zu erheben.
Die Satzung enthält eine erhöhte Besteuerung von Hunden, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit enthalten sind (= Hunde die als sogenannte Kampfhunde klassfiziert werden). Welche Rassen dies im einzelnen sind können Sie hier ersehen.
Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Erdaushubdeponie - Gebührensatzung
Die Gemeinde Motten unterhält eine Erdaushubdeponie zwischen Motten und Kothen. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 4,00 EUR pro angeliefertem Kubikmeter Erdaushub.
Derzeit kann aufgrund der Füllstandsberechnung kein weiterer Erdaushub an der Deponie angenommen werden. Nach Abschluss der Maßnahmen voraussichtlich im Frühjahr 2024 ist die Deponie wieder für die Bewohner der Gemeinde Motten geöffnet.
Verordnung über Reinhaltung und Winterdienst
Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes am Dorfplatz (Auweg) in Motten
Die Gemeinde Motten unterhält einen Wohnmobilstellplatz im Ortsteil Motten.