Die Gemeinde erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung durch folgende Maßnahmen:
1. Erneuerung der beiden Oberflächenquellen
2. Verbesserung des Hochbehälters
Entwässerungssatzung - EWS
Die Entwässerungssatzung regelt die Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS-EWS
In der Beitrags- und Gebührensatzung werden die finanziellen Verpflichtungen geregelt.
- Die aktuellen Gebührensätze liegen bei:
Die Einleitungsgebühr liegt bei 1,84 EUR pro eingeleitetem Kubikmeter Abwasser. |
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss: bis 10 m³/h 30,00 € / Jahr bis 16 m³/h 36,00 € / Jahr über 16 m³/h 122,00 € / Jahr |
- Die aktuellen Beitragssätze liegen bei:
1,17 EUR pro m² Grundstücksfläche
9,06 EUR pro m² Geschossfläche
Wasserabgabesatzung
Die Wasserabgabesatzung regelt die Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
In der Beitrags- und Gebührensatzung werden die finanziellen Verpflichtungen geregelt.
- Die aktuellen Gebührensätze liegen bei:
Die Einleitungsgebühr liegt bei 1,76 EUR pro entnommenen Kubikmeter Frischwasser. |
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss: bis 10 m³/h 30,00 € / Jahr bis 16 m³/h 36,00 € / Jahr über 16 m³/h 122,00 € / Jahr |
- Die aktuellen Beitragssätze liegen bei:
0,82 EUR pro m² Grundstücksfläche
5,37 EUR pro m² Geschossfläche
Hundesteuersatzung
Art 3 Abs. 1 KAG (Bayern) ermächtigt die Gemeinden dazu, über den Erlass einer Satzung, eine sogenannte Aufwandsteuer für die Haltung von Hunden zu erheben.
Die Satzung enthält eine erhöhte Besteuerung von Hunden, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit enthalten sind (= Hunde die als sogenannte Kampfhunde klassfiziert werden). Welche Rassen dies im einzelnen sind können Sie hier ersehen.
Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Erdaushubdeponie - Gebührensatzung
Die Gemeinde Motten unterhält eine Erdaushubdeponie zwischen Motten und Kothen. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 4,00 EUR pro angeliefertem Kubikmeter Erdaushub.
Verordnung über Reinhaltung und Winterdienst
Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes am Dorfplatz (Auweg) in Motten
Die Gemeinde Motten unterhält einen Wohnmobilstellplatz im Ortsteil Motten.