Wölfe in Bayern

Information Wölfe im Gemeindegebiet Motten

Seit 1996 leben in Deutschland wieder Wölfe. Nach Bayern können jederzeit einzelne Wölfe zu- oder durchwandern – sowohl aus dem Nordosten Deutschlands als auch aus Polen und den Alpen.

Vor allem junge Rüden wandern auf der Suche nach einem eigenen Territorium sehr weite Strecken von täglich 50 bis 70 km. Seit 2006 können in Bayern Wölfe nachgewiesen werden. Eine aktive Ansiedlung von Wölfen in Bayern ist weder erfolgt noch vorgesehen. Standorttreue Wölfe gibt es in den Allgäuer Alpen, dem Altmühltal, in der Grenzregion Bayerischer Wald - Böhmerwald, auf den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Wildflecken, im Veldensteiner und Manteler Forst sowie in der Rhön.

Da es in den vergangenen Wochen vermehrt zu Wolfssichtungen in unserem Gemeindegebiet kam, möchten wir die wichtigsten Fragen beantworten:

Kann ein Wolf Menschen gefährlich werden?

Der Wolf ist von Natur aus vorsichtig und weicht dem Menschen aus. Im Einzelfall können besonders Jungtiere dem Menschen gegenüber unerfahren und neugierig sein. Dies stellt aber keine Gefährdung des Menschen dar. Seit der erneuten Anwesenheit von Wölfen in Deutschland hat es keinen Angriff auf Menschen gegeben.

Was ist zu unternehmen, wenn ein Wolf gesichtet wurde?

Wolfssichtungen können beim Bayerischen Landesamt für Umwelt unter der

Mailadresse: fachstelle-gb@lfu.bayern.de gemeldet werden. Verwenden Sie dabei bitte das unter www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/hinweise_melden/index.htm

abrufbare Formular. In eiligen Fällen wählen Sie die Telefonnummer 09281 1800 4640.

Durch die Meldungen aus der Bevölkerung ist es möglich ein genaues Lagebild zu erhalten und so die Interessen der Bevölkerung gegenüber den zuständigen Behörden besser zu vertreten.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Wolf begegne?

Der Wolf reagiert auf den Anblick von Menschen vorsichtig, ergreift aber nicht immer sofort die Flucht. Oft zieht sich das Tier langsam und gelassen zurück.

Falls eine Begegnung stattfinden sollte, beachten Sie bitte folgende Regeln:

  • Haben Sie Respekt vor dem Tier.
  • Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück.
  • Falls Sie einen Hund dabeihaben, sollten Sie diesen in jedem Fall anleinen und nahe bei sich behalten.
  • Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar.
  • Laufen Sie dem Wolf nicht hinterher.
  • Füttern Sie niemals Wölfe; die Tiere lernen sonst sehr schnell, menschliche Anwesenheit mit Futter zu verbinden und suchen dann eventuell aktiv die Nähe von Menschen.

Suchen Wölfe menschliche Siedlungen auf?

Wölfe sind grundsätzlich vorsichtig und meiden Menschen. In dicht besiedelten Kulturlandschaften wie Deutschland kommt es dennoch vor, dass Wölfe an Dörfern vorbeilaufen oder Streusiedlungen durchqueren. Da Wölfe überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv sind, geschieht dies meistens während der Dunkelheit. Vereinzelte Sichtungen von Wölfen tagsüber im Siedlungsbereich sind möglich. Ähnliches Verhalten kennt man auch von Rehen und Füchsen.

Was passiert bei einem mutmaßlichen Nutztierriss?

Der Verdacht muss zeitnah an die Fachstelle "Große Beutegreifer" des Landesamtes für Umwelt gemeldet werden. Entweder telefonisch 09281 1800 4640 oder per E-Mail fachstelle-gb@lfu.bayern.de.

Das LfU nimmt Kontakt mit dem Nutztierhalter auf, um sich über genauere Angaben und bestmöglich schon Bildmaterial einen Eindruck von der Situation zu verschaffen. Liegen mögliche Indizien auf eine Beteiligung großer Beutegreifer vor, dokumentiert ein Mitglied des "Netzwerks Große Beutegreifer" vor Ort das Ereignis und sichert mögliche Spuren. Liegt ein begründeter Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes vor, wird der Tierkörper von einem Veterinär an der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt detailliert untersucht.

Dürfen Wölfe geschossen werden?

Die unerlaubte Tötung eines Wolfes verstößt gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG. Sie stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern ist auch nach § 71 BNatSchG strafbar. Das Gesetz sieht für den Täter eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Quelle und weitere Informationen:

Bayerisches Landesamt für Umwelt - www.lfu.bayern.de

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