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Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Gemeinde Motten die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt. Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Wir werden dieses Angebot für Sie ständig verbessern und erweitern.


Nachfolgend finden Sie die Links und einige kurze Informationen zu den verschiedenen Anträgen und Formularen:


Briefwahl beantragen

Hier können Sie die Briefwahlunterlagen für die aktuelle Wahl online beantragen. Hierzu benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Schneller geht die Beantragung der Wahlunterlagen über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.


Führungszeugnis

Hier können Sie, bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit etc.) ein Führungszeugnis online beantragen. Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung bitte Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. 


Statusabfrage Ausweise und Pässe

Hier erfahren Sie ob Ihr Ausweis oder Pass noch in Bearbeitung ist, oder abholbereit vorliegt. Bei der Statusabfrage wird die Nummer des Ausweisdokumentes abgefragt. Diese Angaben ersehen Sie aus dem Begleitschreiben, welches Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigt wurde. 


Kinderreisepass

Hier können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses (früher Kinderausweis) auch außerhalb unserer Öffnungszeiten des Rathauses der Gemeinde Motten zu erzeugen und ausdrucken. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass die Unterschrift des zweiten Elternteils vorab geleistet werden kann. Das erspart Ihnen u.U. einen zweiten Gang zum Rathaus zur Beantragung.

  • Der unterschriebene Antrag ist dann von einem Erziehungsberechtigten im Einwohnermeldeamt vorzulegen.
  • Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:
    • Personalausweis oder Reisepass der Mutter bzw. des gesetzlichen Vertreters.
    • Personalausweis oder Reisepass des Vaters bzw. des gesetzlichen Vertreters.
    • Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde.
    • Bisherige Personaldokumente (z. B. Kinderausweis) des Kindes.
    • Augenfarbe und Größe des Kindes
    • 1 Lichtbild (Größe 35x45 mm) nach den neuesten Lichtbildanforderungen für Reisepässe (biometrisch).
  • Falls das Kind bereits unterschreiben kann, muss es bei der Beantragung erscheinen.


Umzug

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Motten umziehen, können Sie einigen Daten vor dem Gang ins Rathaus bereits online erfassen. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass dadurch die Erfassungszeit im Rathaus minimiert wird.

Es muss Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der umziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann von einem Erziehungsberechtigten im Einwohnermeldeamt vorzulegen.

  • Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:
  • Personalausweise oder Reisepässe der umziehenden Personen

Zuzug

Wenn Sie in die Gemeinde Motten ziehen können Sie einigen Daten vor dem Gang ins Rathaus bereits online erfassen. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass dadurch die Erfassungszeit im Rathaus minimiert wird.

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschriften der zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann von einem Erziehungsberechtigten im Einwohnermeldeamt vorzulegen.

  • Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:
  • Personalausweis oder Reisepässe der zuziehenden Personen

Anmeldung Nebenwohnung


Abmeldung Nebenwohnung


Meldebescheinigung


Erweiterte Meldebescheinigung  (ehemals Aufenthaltsbescheinigung) 


Übermittlungssperre

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte. Es gibt zwei Möglichkeiten der Weitergabe Ihrer gespeicherten Daten im Melderegister oder Teilen davon zu widersprechen. Folgendende Anträge können online gestellt werden:

  • Übermittlungssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz (MRRG): Sie können ohne weitere Angaben von Gründen den dort aufgeführten Datenübermittlungen jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig. Folgende Auskunftsarten werden unterschieden:
    1. Politische Parteien (§ 22 Abs. 1 MRRG)
    2. Alters- / Ehejubiläen (§ 22 Abs. 2 MRRG)
    3. Adressbuchverlage (§ 21 Abs. 3 MRRG)
    4. Religionsgesellschaft (§ 19 Abs. 2 Satz 4 MRRG)
    5. Internetauskünfte (§ 21 Abs. 1a Satz 2 MRRG)

Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben bei der Gemeinde Motten eingereicht werden.


Auskunftssperre

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte. Es gibt zwei Möglichkeiten der Weitergabe Ihrer gespeicherten Daten im Melderegister oder Teilen davon zu widersprechen. Folgendende Anträge können online gestellt werden:

  • Auskunftssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz (MRRG): Sie können eine vollständige Auskunftssperre über Ihre gespeicherten Daten im Melderegister beantragen, sofern Sie hierfür entsprechende Gründe nachweisen können (z.B. Gefahr für Leib und Leben).

Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben bei der Gemeinde Motten eingereicht werden.


Einfache Melderegisterauskunft

Für Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl aus Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift) eingegeben werden. Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein. Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Werden also statt der benötigten zwei Kriterien alle drei erfasst, aber eins ist falsch, so muss die Anfrage trotzdem abgewiesen werden. Die Anschrift zählt nur dann als eine Angabe in diesem Sinne, wenn sie mindestens Ort, Straße und Hausnummer umfasst. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.


Gewerbezentralregister

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können hier angefordert werden.


Leider können wir Ihnen aus rechtlichen Gründen bei manchen Angeboten den Gang ins Rathaus nicht oder nicht vollständig ersparen. Wenn Sie z.B. die Möglichkeit vermissen, Personalausweise oder Reisepässe vollständig online zu beantragen so liegt das leider daran, dass das es rechltich nicht anders möglich ist, als diese vor Ort im Rathaus zu beantragen. 

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