Dafür steht ihnen folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Unmittelbare Abgabe der Erklärung über die Einlegung eines Widerspruchs in das im BayernPortal (www.freistaat.bayern) hinterlegte elektronische Formular (sicheres Kontaktformular). Sie können dieses sichere Kontaktformular entweder über die Behördenseite im BayernPortal aufrufen oder hier direkt darauf zugreifen. Das Formular können Sie nutzen wenn die Identität des Erklärenden sicher nachgewiesen ist, z. B. durch Verwendung eines sicheren Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes. Über die Authentisierung mittels der BayernID (Bürgerkonto) erhalten sie hier weitere Informationen.
Für nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen bei Gericht verweisen wir auf die Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).