Abschaffung Kinderreisepass

Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".

Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Jedes Kind benötigt dennoch ein eigenes Reisedokument. Es besteht die Möglichkeit ein Personalausweis oder Reisepass ausstellen zu lassen.

Welches Dokument bei einer Reise benötigt wird, ist vom Reiseziel abhängig. Informationen dazu erhalten Sie unter  https://www.auswaertiges-amt.de/

Die neuen Dokumente werden bei uns im Bürgerbüro beantragt. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu sechs Wochen betragen. 

Sie können für die Beantragung auch außerhalb unserer Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren. 

Das neue Ausweisdokument ist entweder sechs Jahre oder bis das Kind nicht mehr identifizierbar ist gültig. 

Weicht also das Passbild im Ausweisdokument sehr vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, wird das Ausweisdokument automatisch als ungültig betrachtet und darf nicht mehr verwendet werden.

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