Sechsstreifiger Ausbau der A 7 und Ersatzneubau der Grenzwaldbrücke

Sechsstreifiger Ausbau der A 7 und Ersatzneubau der Grenzwaldbrücke

Sechsstreifiger Ausbau der A 7 und Ersatzneubau der Grenzwaldbrücke: Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

Würzburg (ruf) – Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken Anträge auf Durchführung der Planfeststellungsverfahren für zwei Ausbauabschnitte des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn A 7 und den Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald an der BAB A 7 (Fulda – Würzburg) gestellt.

Der erste Ausbauabschnitt reicht von nördlich des Autobahnkreuzes Schweinfurt/Werneck bis nördlich der Tank- und Rastanlage Riedener Wald und beinhaltet außerdem den Umbau des zugehörigen Autobahnkreuzes. Der weitere Ausbauabschnitt reicht von südlich der Anschlussstelle Würzburg/Estenfeld bis nördlich des Autobahnkreuzes Biebelried. Der Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald ist wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich und erstreckt sich inklusive Anpassungsbereiche auf einer Länge von rund 4,8 Kilometern. Die Anzahl der Fahrstreifen wird im Rahmen des Ersatzneubaus nicht verändert. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts bleibt damit unverändert.

Die Lagepläne sowie eine Übersicht der jeweils betroffenen Gemeinden können der Anlage entnommen werden.

Der interessierten Öffentlichkeit werden die gesamten Planunterlagen auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken über den Pfad Startseite/Service/Straßenrechtliche Planfeststellungen zugänglich gemacht. Bürgerinnen und Bürgern können die Unterlagen aber auch mittels individueller Terminverbeinbarung vor Ort bei der Regierung von Unterfranken oder einer der betroffenen Gemeinden einsehen.

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Information der Öffentlichkeit sowie der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine und der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet.

Regierung von Unterfranken

Lagepläne und betroffene Gemeinden

Bundesautobahn A 7: Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald (BW 587a) mit streckenbaulichen Anpassungen

Regierung von Unterfranken

Öffentliche Bekanntmachung

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