Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Bundesautobahn A 7 (Fulda – Würzburg), Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald (BW 587a) mit streckenbaulichen Anpassungen (Bau-km 585+585,405 bis Bau-km 590+337,125)
Für das oben genannte Bauvorhaben hat die Autobahn GmbH des Bundes, Postfach 1050, 90001 Nürnberg, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Auslegung der Planunterlagen zur allgemeinen Einsicht erfolgt nach neuer Rechtslage gemäß § 17a Abs. 3 Satz 1 FStrG i. V. m. § 19 Abs. 2 UVPG durch eine Veröffentlichung der Unterlagen im Internet. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) stehen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesautobahn A 7: Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald (BW 587a) mit streckenbaulichen Anpassungen“ (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/planfeststellung/aktuelle_verfahren/ index.html) zur Verfügung.
Weiter können Sie die Unterlagen im Zeitraum vom 05.02.2024 bis 04.04.2024 eingesehen werde.
Ort der Auslegung: Gemeinde Motten, Rathaus, Fuldaer Straße 11, 97786 Motten
Zimmer Nr. O.2
Während der allgemeinen Dienststunden:
Montag, Dienstag, Freitag 8 Uhr – 12 Uhr
Mittwoch 14 Uhr – 18 Uhr
Bei Einwendungen gegen den Plan, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter
der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben
müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person
sein. Andernfalls können diese gleichförmigen Eingaben unberücksichtigt bleiben.