Der Handwerksbetrieb, der vor Ort einen Auftrag ausführen möchte, muss sich – sofern er befürchtet, entweder keinen, nur einen bewirtschafteten oder einen nur teil-öffentlichen Parkplatz vorzufinden – an die jeweils örtlich zuständige kommunale Straßenverkehrsbehörde wenden und dort eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In Anbetracht der Kleinteiligkeit der Kommunen in der Region Frankfurt RheinMain ist dieser zeitliche und finanzielle Aufwand beträchtlich und kann durch eine regionsweit anerkannte Ausnahmegenehmigung deutlich reduziert werden.
Der Handwerksbetrieb erwirbt also nicht mehr für jede Kommune eine eigene Ausnahmegenehmigung, sondern er beantragt statt dessen bei der Straßenverkehrsbehörde seines Firmensitzes eine ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung, die in der Überwachungspraxis vor Ort in der Region Frankfurt RheinMain anerkannt wird.
Die aktuellen kommunalen Regelungen der Ausnahmegenehmigung bleiben bestehen. Der regionale Handwerkerparkausweis ist ein zusätzliches Angebot und richtet sich vor allem an Betriebe, die regionsweit tätig sind.
Weitere Informationen finden Sie unter Regionaler Handwerkerparkausweis Frankfurt RheinMain | ivm GmbH (ivm-rheinmain.de).