Pressemitteilung

Grüngutsammelplätze im Landkreis Bad Kissingen haben geöffnet

Wer pflanzliche Abfälle illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit

Der Frühling hat begonnen und damit fällt für viele Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner der Startschuss fürs neue Gartenjahr. Doch wo kann man seine Gartenabfälle umweltfreundlich und noch dazu kostenlos entsorgen? Ganz einfach: auf den 35 Grüngutsammelplätzen und zehn Häckselplätzen im Landkreis.

Zu den pflanzlichen Abfällen, die an den Sammelplätzen angenommen werden, zählt der Hecken- und Strauchschnitt, Baumschnitt mit einem Durchmesser bis zu 20 cm, Laub, Blumen, Rasenschnitt und Pflanzenreste. Wer Grüngutmengen von über einem Kubikmeter anliefert wird darum gebeten, diese direkt an einem der Häckselplätze abzugeben.

Nicht angenommen werden pflanzliche Abfälle von Grundstücken außerhalb des Landkreises sowie von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalunternehmens Bad Kissingen angeschlossen sind und für die keine Müllgebühr bezahlt wird. Ebenfalls ausgenommen sind pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Erwerbsgartenbau und aus Landschaftspflegemaßnahmen sowie Straßenbegleitgrün und verunreinigtes Grüngut.

Wer sein Grüngut an den Sammelstellen abgibt trägt dazu bei, die Schönheit und den ökologischen Wert unserer Landschaft zu bewahren. Denn durch wilde Ablagerungen in freier Natur werden nicht nur das umliegende Ökosystem und das ökologische Gleichgewicht erheblich gestört. Auch die Ausbreitung vieler invasiver Pflanzen in Naturschutzgebieten ist darauf zurückzuführen. Daher werden Orte, an denen in der Vergangenheit bereits illegal Pflanzenabfälle entsorgt wurden, vermehrt durch Mitarbeitende der Unteren Naturschutzbehörde sowie des Biosphärenreservates kontrolliert. Diese Schwerpunktkontrollen sollen verhindern, dass diese Orte weiterhin als Ablagestätten missbraucht werden. 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass wilde Ablagerung von Gartenabfällen oder sonstigem Müll außerhalb der Sammelplätze eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Ein Verstoß gegen die geltenden Verordnungen über Naturschutzgebiete sowie das Abfallrecht wird entsprechend verfolgt und geahndet. Der Landkreis appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, pflanzliche Abfälle ordnungsgemäß auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu entsorgen. Eine Alternative bietet die legale Verbrennung von pflanzlichen Abfällen. Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür gibt es auf der Internetseite des Landkreises Bad Kissingen (www.kg.de/m_2286).

Standorte und Öffnungszeiten

Informationen zu den Standorten der Sammelstellen und Häckselplätze sowie der jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie unter www.abfall-scout.de/gewerbe-gruenabfaelle. Viele Gemeinden informieren zudem auf ihren Webseiten über kommunale Sammelplätze.

Konkrete Fragen rund ums Thema Grüngut beantworten Mitarbeitende der Unteren Naturschutzbehörde, Tel. 0971/801-4108, sowie der Abfallwirtschaft des Landkreises Bad Kissingen unter Tel. 0971/801-6000.

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