Das Bauamt im Landratsamt ist gerne bereit, mit Ihnen bzw. Ihrem Entwurfsverfasser im Zusammenhang mit Ihrem Baugesuch offen stehende Fragen vor Einreichung des Bauantrages abzuklären bzw. Sie zu beraten. Eine Bauberatung kostet Sie nichts, erspart aber häufig Umplanungen.

In rechtliche Fragen im Baurecht ist Herr Stephan Bähr für die Gemeinde Motten zuständig.

Er ist wie folgt erreichbar:

Tel.Nr.: 0971/801-4060

e-mail: stephan.baehr@kg.de

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